20 U 91/93•Oberlandesgericht Hamm, 1993-06-23, 20 U 91/93
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 91/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-06-23
Aktenzeichen: 20 U 91/93
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1993:0623.20U91.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Hinsichtlich des ersten Rechtszuges tragen die Klägerin 52 % und die Beklagte 48 % der bis zur übereinstimmenden Teilerledigungserklärung vom 21.01.1993 entstandenen Kosten; von den ab der Teilerledigung entstandenen Kosten tragen die Klägerin 27 % und die Beklagte 73 %.
Von den Kosten der Berufungsinstanz tragen die Klägerin 27 % und die Beklagte 73 %.
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