3 U 260192•Oberlandesgericht Hamm, 1993-06-21, 3 U 260192
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 260192 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-06-21
Aktenzeichen: 3 U 260192
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1993:0621.3U260192.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 20. August 1992 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufungsinstanz. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,-- DM abwenden, falls nicht. der Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet, die er auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank leisten darf.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.