Oberlandesgericht Hamm, 1993-06-21, 3 U 260192

3 U 260192Obergericht21.06.1993

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 260192 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-06-21

Aktenzeichen: 3 U 260192

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1993:0621.3U260192.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 20. August 1992 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufungsinstanz. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,-- DM abwenden, falls nicht. der Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet, die er auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank leisten darf.

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