Oberlandesgericht Hamm, 1993-05-12, 3 U 230/92

3 U 230/92Obergericht12.05.1993

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 230/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-05-12

Aktenzeichen: 3 U 230/92

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1993:0512.3U230.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 9. Juli 1992 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufungsinstanz. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 40.000,-- DM abwenden, falls nicht die Beklagten zu 1) bis 4) und 6) bis 7) zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten, die sie auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbringen können.

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