Oberlandesgericht Hamm, 1993-05-12, 3 U 197/92

3 U 197/92Obergericht12.05.1993

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 197/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-05-12

Aktenzeichen: 3 U 197/92

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1993:0512.3U197.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3.Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin und die Anschlußberufung der Beklagten gegen das am 20. Mai 1992 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die ausgeurteilte Summe von 1.000,-- DM mit 4 % seit dem 14. November 1990 zu verzinsen ist.

Die Klägerin trägt 9/10, die Beklagte 1/10 der Kosten der Berufungsinstanz.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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