Oberlandesgericht Hamm, 1993-04-28, 3 U 108/91

3 U 108/91Obergericht28.04.1993

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 108/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-04-28

Aktenzeichen: 3 U 108/91

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1993:0428.3U108.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 27. Februar 1991 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 25.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten. Den Beklagten wird nachgelassen, Sicherheit auch durch die unbedingte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines im Inland als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.

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