Oberlandesgericht Hamm, 1981-07-07, 7 U 14/81

7 U 14/81Obergericht07.07.1981

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 7 U 14/81 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1981-07-07

Aktenzeichen: 7 U 14/81

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1981:0707.7U14.81.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 3. November 1980 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 8.100,- DM abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Beschwer des Beklagten beträgt 77.735,- DM.

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