7 U 14/81•Oberlandesgericht Hamm, 1981-07-07, 7 U 14/81
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 7 U 14/81 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1981-07-07
Aktenzeichen: 7 U 14/81
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1981:0707.7U14.81.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 3. November 1980 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 8.100,- DM abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Beschwer des Beklagten beträgt 77.735,- DM.
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