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Kart 7/22 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-08-20, Kart 7/22 (V)
Kart 7/22 (V)Obergericht20.08.2025
Entscheidungsdatum: 2025-08-20
Aktenzeichen: Kart 7/22 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0820.KART7.22V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
II. Das Bundeskartellamt trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und hat der Beschwerdeführerin die ihr im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Eine weitergehende Kostenerstattung findet nicht statt.
III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
IV. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 30 Millionen Euro festgesetzt.
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