Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-07-24, 3 Wx 116/25

3 Wx 116/25Obergericht24.07.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 116/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-07-24

Aktenzeichen: 3 Wx 116/25

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0724.3WX116.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

  • I. Die Beschwerden der Beteiligten zu 1. und zu 2. gegen den Einziehungsbeschluss des Amtsgerichts Viersen vom 12. Juni 2025 werden zurückgewiesen.

  • II. Die Beteiligten zu 1. und zu 2. haben gesamtschuldnerisch die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen und dem Beteiligten zu 3. die ihm in der Beschwerdeinstanz entstandenen notwendigen Aufwendungen zu ersetzen.

  • III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

  • IV. Der Beschwerdewert wird auf 50.000 Euro festgesetzt.

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