Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-07-01, IV-4 ORBs 50/25

IV-4 ORBs 50/25Obergericht01.07.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — IV-4 ORBs 50/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-07-01

Aktenzeichen: IV-4 ORBs 50/25

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0701.IV4ORBS50.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen als

unbegründet verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils auf Grund

der Beschwerderechtfertigung keinen Rechtsfehler zu seinem

Nachteil ergeben hat (§ 79 Abs. 3 OWiG, § 349 Abs. 2 und 3 StPO

entsprechend).

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