Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-07-01, 3 W 63/25

3 W 63/25Obergericht01.07.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 W 63/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-07-01

Aktenzeichen: 3 W 63/25

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0701.3W63.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

  • I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Amtsgerichts Oberhausen – Rechtspflegerin – vom 06.01.2025 aufgehoben.
  • II. Das Amtsgericht wird angewiesen, über den Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 1. – gegebenenfalls nach dessen Modifikation – neu zu entscheiden.
  • III. Die außergerichtlichen Kosten des Beteiligten zu 1. im Beschwerdeverfahren hat der Beteiligte zu 2. zu tragen.
  • IV. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
  • V. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.125,00 EUR festgesetzt.

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