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16 U 363/24•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-06-05, 16 U 363/24
16 U 363/24Obergericht05.06.2025
Entscheidungsdatum: 2025-06-05
Aktenzeichen: 16 U 363/24
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0605.16U363.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 133, 157
Die Berufung der Klägerin gegen das am 30. August 2024 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (10 O 59/23) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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