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3 Kart 543/24•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-06-04, 3 Kart 543/24
3 Kart 543/24Obergericht04.06.2025
Auch bei Schneefallereignissen ist es im Rahmen der Qualitätsregulierung zulässig, anhand eines an konkrete Messwerte anknüpfenden sogenannten 50-Jahres-Kriteriums zwischen den Fallgruppen „höhere Gewalt“ und „atmosphärische Einwirkungen“ zu unterscheiden.
Entscheidungsdatum: 2025-06-04
Aktenzeichen: 3 Kart 543/24
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0604.3KART543.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Auch bei Schneefallereignissen ist es im Rahmen der Qualitätsregulierung zulässig, anhand eines an konkrete Messwerte anknüpfenden sogenannten 50-Jahres-Kriteriums zwischen den Fallgruppen „höhere Gewalt“ und „atmosphärische Einwirkungen“ zu unterscheiden.
Die Beschwerde gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 2. Mai 2024 (…) wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen außergerichtlichen Auslagen der Bundesnetzagentur.
Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf … Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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