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3 Kart 481/23•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-05-29, 3 Kart 481/23
3 Kart 481/23Obergericht29.05.2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-29
Aktenzeichen: 3 Kart 481/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0529.3KART481.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten und die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten der Bundesnetzagentur trägt die Beschwerdeführerin.
Der Beschwerdewert wird auf … Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen.
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