Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-05-22, 2 U 7/24

2 U 7/24Obergericht22.05.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 7/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-05-22

Aktenzeichen: 2 U 7/24

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0522.2U7.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

  • I.Die Berufung der Klägerin gegen das am 06.03.2024 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

  • II.Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

  • III. Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind für die Beklagte wegen ihrer Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der aufgrund der Urteile vollstreckbaren Beträge abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

  • IV.Die Revision wird nicht zugelassen.

  • V.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 250.000,- € festgesetzt.

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