Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-05-22, 16 U 99/24

16 U 99/24Obergericht22.05.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 16 U 99/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-05-22

Aktenzeichen: 16 U 99/24

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0522.16U99.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: DSGVO Art. 82 Abs. 1

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13. März 2024 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (12 O 171/22) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin immateriellen Schadensersatz in Höhe von 75 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. August 2022.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 159,94 € zu zahlen zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. August 2022.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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