Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-04-09, 13 U 131/24

13 U 131/24Obergericht09.04.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 13 U 131/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-04-09

Aktenzeichen: 13 U 131/24

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0409.13U131.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

    1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 14.10.2024 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal gemäß § 522 Abs. 2 ZPO im Beschlussverfahren einstimmig zurückzuweisen, weil die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordert und eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist.
    1. Der Kläger erhält Gelegenheit, zu den Gründen innerhalb von einer Frist von drei Wochen schriftsätzlich Stellung zu nehmen.
    1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Berufungsrücknahme vor Erlass einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO kostenrechtlich privilegiert ist.
    1. Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf bis 6.000 € festgesetzt.

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