projekte
4 U 115/23•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-04-01, 4 U 115/23
4 U 115/23Obergericht01.04.2025
Entscheidungsdatum: 2025-04-01
Aktenzeichen: 4 U 115/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0401.4U115.23.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 9a. Zivilkammer des LG Düsseldorf - Einzelrichterin - vom 02.06.2023 teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:
Es wird festgestellt, dass die Beklagte aus dem mit der Klägerin geschlossenen Rechtsschutzschutzversicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer R-000000 verpflichtet ist, für die außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die A.- AG (ex B.-AG) aufgrund des Fahrzeugkaufs vom 21. Dezember 2015 (FIN: 000000) bedingungsgemäßen Deckungsschutz zu gewähren.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.