Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-03-13, 16 U 173/23

16 U 173/23Obergericht13.03.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 16 U 173/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-03-13

Aktenzeichen: 16 U 173/23

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0313.16U173.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 20. September 2023 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (12 O 254/22) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger immateriellen Schadensersatz in Höhe von 75 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. November 2022.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 159,94 € zu zahlen zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. November 2022.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz haben der Kläger 98 % und die Beklagte 2 % zu tragen, von den Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger 96 % und die Beklagte 4 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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