Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-03-05, Verg 33/24

Verg 33/24Obergericht05.03.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 33/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-03-05

Aktenzeichen: Verg 33/24

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0305.VERG33.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen zu 2) wird Beschluss der Vergabekammer Westfalen vom 12.09.2024 (VK 2-23/24) in Ziff. 1 Satz 1 des Tenors (Entscheidung zu Los 4) sowie in Ziff. 4 Satz 1 bis 3 des Tenors (Kostenentscheidung) aufgehoben.

Der Nachprüfungsantrag wird insgesamt zurückgewiesen.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beigeladenen zu 2) und der Antragsgegnerin.

Die Antragstellerin hat auch die Kosten des Nachprüfungsverfahrens zu tragen einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beigeladenen zu 2) und der Antragsgegnerin.

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