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Kart 3/24 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-02-26, Kart 3/24 (V)
Kart 3/24 (V)Obergericht26.02.2025
Entscheidungsdatum: 2025-02-26
Aktenzeichen: Kart 3/24 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0226.KART3.24V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
I. Auf die Beschwerden der Beschwerdeführerinnen wird der Beschluss des Bundeskartellamts vom 19. März 2024 (B7 – 21/23-4) aufgehoben.
II. Das Bundeskartellamt trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und hat den Beschwerdeführerinnen die ihnen im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
IV. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf … Euro festgesetzt.
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