Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-02-03, 22 U 55/24

22 U 55/24Obergericht03.02.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 22 U 55/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-02-03

Aktenzeichen: 22 U 55/24

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0203.22U55.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Kostenentscheidung des am 11.04.2024 verkündeten Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld wird dahin berichtigt, dass die Kosten der Streithelferin zu 1) zu 86 % von dem Beklagten zu tragen sind.

II.

Der Beklagte wird darauf hingewiesen, dass eine Zurückweisung seiner Berufung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO in Betracht kommt.

Er erhält Gelegenheit, zu diesem Hinweis bis zum

25.02.2025

Stellung zu nehmen.

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