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3 U 58/24•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-01-27, 3 U 58/24
3 U 58/24Obergericht27.01.2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-27
Aktenzeichen: 3 U 58/24
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0127.3U58.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
I. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 26. September 2024 erlassene Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
II. Der Senat wird über die Berufung des Klägers nicht vor Ablauf von zwei Wochen nach Eingang des Senatsbeschlusses beim Prozessbevollmächtigten der Beklagten entscheiden.
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