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18 U 149/23•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-01-22, 18 U 149/23
18 U 149/23Obergericht22.01.2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-22
Aktenzeichen: 18 U 149/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0122.18U149.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das am 06.12.2023 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf (33 O 86/23)
wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.
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