Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-01-15, 3 Kart 463/24

3 Kart 463/24Obergericht15.01.2025

Regest

Zum Umfang der Ermittlungspflicht der Bundesnetzagentur bei der Festsetzung eines Zwangsgelds zur Durchsetzung der insbesondere auf die Festlegung zur Stärkung der Bilanzkreistreue vom 11. Dezember 2019 (BK6-19-218) zurückgehenden Übermittlungspflichten eines Messstellenbetreibers.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 463/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-01-15

Aktenzeichen: 3 Kart 463/24

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0115.3KART463.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Leitsätze

Zum Umfang der Ermittlungspflicht der Bundesnetzagentur bei der Festsetzung eines Zwangsgelds zur Durchsetzung der insbesondere auf die Festlegung zur Stärkung der Bilanzkreistreue vom 11. Dezember 2019 (BK6-19-218) zurückgehenden Übermittlungspflichten eines Messstellenbetreibers.

Tenor

Auf die Beschwerde wird der am 26. Juni 2024 berichtigte Beschluss der Bundesnetzagentur vom 20. Februar 2024 … hinsichtlich der Androhung eines weiteren Zwangsgelds in Höhe von 10.000 Euro aufgehoben.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit jeweils notwendigen außergerichtlichen Auslagen tragen die Beschwerdeführerin und die Bundesnetzagentur zur Hälfte.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 10.000 Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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