Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-11-21, 6 U 114/23

6 U 114/23Obergericht21.11.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 6 U 114/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-11-21

Aktenzeichen: 6 U 114/23

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:1121.6U114.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Aussetzung des Verfahrens wird zurückgewiesen.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 22.09.2022 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal – Einzelrichterin – wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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