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20 U 51/24•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-10-31, 20 U 51/24
20 U 51/24Obergericht31.10.2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-31
Aktenzeichen: 20 U 51/24
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:1031.20U51.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 06. März 2024 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beitreibbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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