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IV-2 ORbs 97/24•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-10-02, IV-2 ORbs 97/24
IV-2 ORbs 97/24Obergericht02.10.2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-02
Aktenzeichen: IV-2 ORbs 97/24
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:1002.IV2ORBS97.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen
Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des
Amtsgerichts Duisburg vom 17. Februar 2023 wird zugelassen.
Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgeho-
ben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch
über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an dieselbe Abteilung
des Amtsgerichts Duisburg zurückverwiesen.
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