projekte
23 U 217/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-09-24, 23 U 217/22
23 U 217/22Obergericht24.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-24
Aktenzeichen: 23 U 217/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0924.23U217.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26.09.2022 verkündete Grundurteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.