Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-09-24, 23 U 217/22

23 U 217/22Obergericht24.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 217/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-09-24

Aktenzeichen: 23 U 217/22

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0924.23U217.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26.09.2022 verkündete Grundurteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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