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2 ORs 40/24•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-08-29, 2 ORs 40/24
2 ORs 40/24Obergericht29.08.2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-29
Aktenzeichen: 2 ORs 40/24
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0829.2ORS40.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben. Jedoch bleiben die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen aufrechterhalten.
Die weitergehende Revision des Angeklagten wird als unbegründet verworfen.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Duisburg zurückverwiesen.
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