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23 U 187/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-08-28, 23 U 187/22
23 U 187/22Obergericht28.08.2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-28
Aktenzeichen: 23 U 187/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0828.23U187.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 07.09.2022 verkündete Urteil des Einzelrichters der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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