Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-07-11, 10 W 58/24

10 W 58/24Obergericht11.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 W 58/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-07-11

Aktenzeichen: 10 W 58/24

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0711.10W58.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde des Sachverständigen vom 03.06.2024 wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld – Einzelrichterin - vom 30.04.2024 aufgehoben.

Die Vergütung des Sachverständigen wird auf 11.566,46 € festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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