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Verg 2/24•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-07-10, Verg 2/24
Verg 2/24Obergericht10.07.2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-10
Aktenzeichen: Verg 2/24
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0710.VERG2.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland vom 05.02.2024 (VK 38/23 - L) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin.
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