Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-07-10, Verg 11/24

Verg 11/24Obergericht10.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 11/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-07-10

Aktenzeichen: Verg 11/24

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0710.VERG11.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

  1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 18. März 2024 (VK 2 - 19/24) wird zurückgewiesen.

  2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerinnen und der Beigeladenen zu tragen.

  3. Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 65.000,00 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.