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18 U 63/23•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-07-03, 18 U 63/23
18 U 63/23Obergericht03.07.2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-03
Aktenzeichen: 18 U 63/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0703.18U63.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 7. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Wuppertal vom 12.01.2023, Az. 7 O 366/18, wird zurückgewiesen.
Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils für die Beklagte vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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