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13 U 108/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-05-28, 13 U 108/22
13 U 108/22Obergericht28.05.2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-28
Aktenzeichen: 13 U 108/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0528.13U108.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 4. März 2022 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (9 O 439/20) teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens, trägt der Kläger.
Dieses Urteil und, im Umfang seiner Aufrechterhaltung, das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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