Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-05-03, 3 Wx 49/24

3 Wx 49/24Obergericht03.05.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 49/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-05-03

Aktenzeichen: 3 Wx 49/24

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0503.3WX49.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

  • I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Duisburg vom 9. Februar 2024 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über den Eintragungsantrag vom 11. Januar 2024 an das Registergericht zurückverwiesen.

  • II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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