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3 Wx 49/24•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-05-03, 3 Wx 49/24
3 Wx 49/24Obergericht03.05.2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-03
Aktenzeichen: 3 Wx 49/24
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0503.3WX49.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Duisburg vom 9. Februar 2024 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über den Eintragungsantrag vom 11. Januar 2024 an das Registergericht zurückverwiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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