Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-04-24, 3 Wx 25/24

3 Wx 25/24Obergericht24.04.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 25/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-04-24

Aktenzeichen: 3 Wx 25/24

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0424.3WX25.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 bis 3 wird das Amtsgericht Düsseldorf – Grundbuchamt – angewiesen, die in seinem Beschluss vom 03.01.2024 gesetzte Frist zur Beibringung der Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 22 GrEStG angemessen zu verlängern.

Nebenentscheidungen sind nicht veranlasst.

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