Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-03-27, 15 U 13/23

15 U 13/23Obergericht27.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 15 U 13/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-03-27

Aktenzeichen: 15 U 13/23

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0327.15U13.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.12.2022 verkündeteUrteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagtenwegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvorSicherheit in gleicher Höhe leisten.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 600.000 Euro festgesetzt.

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