Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-03-08, Kart 9/23 [V]

Kart 9/23 [V]Obergericht08.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Kart 9/23 [V] — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-03-08

Aktenzeichen: Kart 9/23 [V]

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0308.KART9.23V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

  • I. Die aufschiebende Wirkung der Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 26. Juni 2023 (Aktenzeichen B 9 – 144/19) wird hinsichtlich der Verpflichtungen unter Nr. 8 und 10 des Beschlusstenors angeordnet.

Der weitergehende Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung wird abgelehnt.

  • II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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