Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-03-06, 3 Kart 87/23

3 Kart 87/23Obergericht06.03.2024

Regest

Die Pflichten der Bundesnetzagentur zur Anpassung der regulatorischen Vorgaben an die durch den Ausstieg aus der Erdgasversorgung (voraussichtlich) veränderten Verhältnisse sind in Anlehnung an diejenigen Anpassungs- und Korrekturpflichten zu bestimmen, die den Gesetzgeber selbst treffen können. Insbesondere ist auch ihr ein Anpassungsspielraum in zeitlicher Hinsicht zuzubilligen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 87/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-03-06

Aktenzeichen: 3 Kart 87/23

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0306.3KART87.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Leitsätze

Die Pflichten der Bundesnetzagentur zur Anpassung der regulatorischen Vorgaben an die durch den Ausstieg aus der Erdgasversorgung (voraussichtlich) veränderten Verhältnisse sind in Anlehnung an diejenigen Anpassungs- und Korrekturpflichten zu bestimmen, die den Gesetzgeber selbst treffen können. Insbesondere ist auch ihr ein Anpassungsspielraum in zeitlicher Hinsicht zuzubilligen.

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 8. November 2022 (BK9-22/614) wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen außergerichtlichen Auslagen der Bundesnetzagentur.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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