Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-03-06, 3 Kart 17/23

3 Kart 17/23Obergericht06.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 17/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-03-06

Aktenzeichen: 3 Kart 17/23

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0306.3KART17.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 8. November 2022 (BK9-22/614) wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen außergerichtlichen Auslagen der Bundesnetzagentur.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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