Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-02-19, 2 W 3/24

2 W 3/24Obergericht19.02.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 W 3/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-02-19

Aktenzeichen: 2 W 3/24

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0219.2W3.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

  • I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 12.12.2023 (Az.: 4b O 35/22) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Aufgrund des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 30.09.2022 (Az.: 4b O 35/22) und aufgrund des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21.09.2023 (Az.: I-2 U 128/22) sind von der Beklagten 33.442,- Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 16.10.2023 an die Klägerin zu erstatten.

II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.

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