projekte
3 Kart 221/23•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-02-14, 3 Kart 221/23
3 Kart 221/23Obergericht14.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-14
Aktenzeichen: 3 Kart 221/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0214.3KART221.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Die Beschwerde gegen Beschluss der Bundesnetzagentur vom 20.04.2023 (BK6-19-218-…) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen außergerichtlichen Auslagen der Bundesnetzagentur trägt die Beschwerdeführerin.
Der Beschwerdewert wird auf … € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.