Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-01-22, Verg 14/23

Verg 14/23Obergericht22.01.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 14/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-01-22

Aktenzeichen: Verg 14/23

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0122.VERG14.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

    1. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer fallen der Antragstellerin zur Last, die auch die notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin zu tragen hat.
    1. Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten im Verfahren vor der Vergabekammer durch die Antragsgegnerin war notwendig.
  • 3. Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 125.000,00 Euro festgesetzt.

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