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3 Kart 2/23•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-01-17, 3 Kart 2/23
3 Kart 2/23Obergericht17.01.2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-17
Aktenzeichen: 3 Kart 2/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0117.3KART2.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Die Beschwerden gegen die Beschlüsse der Bundesnetzagentur vom 06.12.2022 (Nr. 625-1 8175-08-00/22-138) und 14.12.2022 (Nr. 625-1 8175-08-01/045) werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen außergerichtlichen Auslagen der Bundesnetzagentur trägt die Beschwerdeführerin.
Der Beschwerdewert wird bis zum 01.06.2023 auf … Euro und danach auf … Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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