Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-01-10, U (Kart) 23/20

U (Kart) 23/20Obergericht10.01.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — U (Kart) 23/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-01-10

Aktenzeichen: U (Kart) 23/20

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0110.U.KART23.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

    1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 11. Juni 2019, 19 O 39/18 [Kart], abgeändert und im Hauptausspruch wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 407,50 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für den Zeitraum vom 12. August 2015 bis zum 30. Juni 2016 sowie Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juli 2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

    1. Die Kosten der Verfahren beider Instanzen werden der Klägerin auferlegt.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
    1. Die Revision wird nicht zugelassen.
    1. Der Streitwert wird auf 339.781,14 Euro festgesetzt.

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