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22 U 210/23•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-01-08, 22 U 210/23
22 U 210/23Obergericht08.01.2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-08
Aktenzeichen: 22 U 210/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0108.22U210.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 02.08.2023 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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