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6 Kart 9/19 (OWi)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-12-19, 6 Kart 9/19 (OWi)
6 Kart 9/19 (OWi)Obergericht19.12.2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-19
Aktenzeichen: 6 Kart 9/19 (OWi)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:1219.6KART9.19OWI.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kartellsenat
I.
Die Nebenbetroffenen werden jeweils wegen eines vorsätzlichen Kartellverstoßes gegen das Verbot aufeinander abgestimmter Verhaltensweisen verurteilt, und zwar zu folgenden Geldbußen:
die Nebenbetroffene X. GmbH & Co. KG zu einer Geldbuße in Höhe von … Euro, wobei ein Betrag in Höhe von … Euro als vollstreckt gilt,
die Nebenbetroffene A. GmbH & Co. KG zu einer Geldbuße in Höhe von … Euro, wobei ein Betrag in Höhe von … Euro als vollstreckt gilt,
die Nebenbetroffene Z. GmbH & Co. KG zu einer Geldbuße in Höhe von … Euro, wobei ein Betrag in Höhe von … Euro als vollstreckt gilt.
II.
Die Nebenbetroffenen tragen die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen sowie die Kosten ihrer Rechtsbeschwerde.
Die Gebühr für die Rechtsbeschwerde der Nebenbetroffenen X. GmbH & Co. KG wird auf … % ermäßigt. Die Staatskasse trägt … % der gerichtlichen Auslagen für die Rechtsbeschwerde sowie … % der der Nebenbetroffenen im Rahmen dieses Rechtsmittels entstandenen notwendigen Auslagen.
Die Gebühr für die Rechtsbeschwerde der Nebenbetroffenen A. GmbH & Co. KG wird auf … % ermäßigt. Die Staatskasse trägt … % der gerichtlichen Auslagen für die Rechtsbeschwerde sowie … % der der Nebenbetroffenen im Rahmen dieses Rechtsmittels entstandenen notwendigen Auslagen.
Die Gebühr für die Rechtsbeschwerde der Nebenbetroffenen Z. GmbH & Co. KG wird auf … % ermäßigt. Die Staatskasse trägt … % der gerichtlichen Auslagen für die Rechtsbeschwerde sowie … % der der Nebenbetroffenen im Rahmen dieses Rechtsmittels entstandenen notwendigen Auslagen.
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