Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-12-06, 3 Kart 47/22 [V]

3 Kart 47/22 [V]Obergericht06.12.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 47/22 [V] — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-12-06

Aktenzeichen: 3 Kart 47/22 [V]

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:1206.3KART47.22V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Die Beschwerde gegen Beschluss der Bundesnetzagentur vom 21.11.2022 (BK6-19-218-A0028) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen außergerichtlichen Auslagen der Bundesnetzagentur trägt die Beschwerdeführerin.

Der Beschwerdewert wird auf … Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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