Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-12-01, Verg 22/23

Verg 22/23Obergericht01.12.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 22/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-12-01

Aktenzeichen: Verg 22/23

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:1201.VERG22.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 25.05.2023 (VK 2 – 116/22 BKartA) wird als unzulässig verworfen.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der jeweils zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen zu tragen.

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